Ablauf der Behandlung
Kassenärztlicher Versorgungsauftrag
Grundsätzlich bin ich Inhaberin eines kassenärztlichen Versorgungssitzes und habe den Versorgungsauftrag PatientInnen der gesetzlichen Krankenkassen zu behandeln.
Bitte geben Sie daher bei Kontaktaufnahme Ihren Versicherungsstatus an.
Sollten Sie privatversichert sein, ist eine Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach vorheriger Absprache mit Ihrer Krankenkasse möglich.
Sprechstunde (25 oder 50 Minuten / Sitzung)
Der erste persönliche Kontakt zwischen Ihnen und mir in meiner Praxis wird als "Sprechstunde" bezeichnet.
Hier können wir uns im geschützten Raum meiner Praxis Ihren Themen widmen.
Es wird eine erste orientierende diagnostische Abklärung erfolgen. Es können bis zu drei "Sprechstundentermine" folgen, um eine weitere Beratung, zusätzliche Informationen und eine Indikationsstellung für eine weitere Behandlung anzubieten.
Diese Termine werden jeweils 50 Minuten Zeit in Anspruch nehmen.
Probatorsiche Sitzungen (50 Minuten / Sitzung)
Um eine "Richtlinien-psychotherapie" einzuleiten, werden im Vorfeld zwei bis vier probatorische Sitzungen abgehalten. Hier wird nochmals vertiefend in Ihre Thematik eingegangen und überprüft ob eine weitere therapeutischen Zusammenarbeit für Sie und mich vorstellbar scheint.
Richtlinienpsychotherapie (50 Minuten / Sitzung)
Nach Beantragung und Genehmigung einer "Richtlinien-Psychotherapie" bei Ihrer Krankenkasse, kann nun über mehrere Sitzungen hinweg an Ihren Themen in Ruhe gearbeitet werden. Die Stundenanzahl hängt von der Art der beantragten Therapie ab.
Richtlinienpsychotherapie als Gruppentherapie (100Minuten / Sitzung)
Es gibt die Möglichkeit eine Psychotherapie auch in einer Gruppe durchzuführen. Hierbei treffen wir uns in meinem Gruppentherapieraum in einer Gruppengröße von 3 - 9 PatientInnen. Eine Psychotherapie ist als alleinige Gruppentherapie oder in Kombination mit einer Einzeltherapie möglich.
Online-Sitzungen
Es besteht die Möglichkeit, Sitzungen im Bedarfsfall online abzuhalten.